Atemschutzgeräteträger

Gruppenführer - Atemschutzgerätewart: Sebastian Sperger

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger findet im Atemschutzzentrum in Neustadt/Donau statt.

Voraussetzung für den Atemschutzgeräteträger sind geistige und körperliche Eignung, sowie ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine abgeschlossene Truppmannausbildung.

Zum Nachweis der körperliche Eignung ist die sogenannte G26/3 Untersuchung für schweren Atemschutz erforderlich.

Bei dieser Untersuchung wird ein Seh- und Hörtest, eine kurze Untersuchung, sowie ein Belastungs-EKG gemacht. Die G26/3 muss alle drei Jahre wiederholt werden. Zusätzlich muss man alle 6 / 9 Jahre zum Röntgen der Lungen.

Pro Jahr sind 120 Minuten Übung zu absolvieren, davon 60min in der Übungsanlage in Neustadt/Do. Eine Übung, sprich eine Flasche leer zu atmen, entspricht etwa 30min. Somit sind also pro Jahr 4 Übungen mit Atemschutz zu absolvieren.

Weitere Informationen bekommt Ihr beim Atemschutzgerätewart oder den Kommandanten.