Die Gemeinde Wildenberg hat aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) eine Kostensatzung erlassen. Nach dieser Vorgabe werden Feuerwehreinsätze von der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg abgerechnet.
Download der Kosten-/Gebührensatzung der Gemeinde Wildenberg vom 08.06.2017 pdf, 1.6M, 06/17/22, 734 downloads