Kostensatzung vom 08.06.2017

Die Gemeinde Wildenberg hat aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) eine Kostensatzung erlassen. Nach dieser Vorgabe werden Feuerwehreinsätze von der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg abgerechnet. 

Gebührensatzung.pdf

Download der Kosten-/Gebührensatzung der Gemeinde Wildenberg vom 08.06.2017
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